Fotografieren & Filmen ist für private Zwecke erlaubt und kostenlos. Für gewerbliche Zwecke (kostenpflichtig) ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich!
- Filmen und fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Die Besucherwege dürfen nicht verlassen werden.
- Der Tierpark Hellabrunn bietet Medienvertreter*innen eine Auswahl aktueller Informationen sowie Fotos zum Download. Diese können unter Angabe des Copyrights „Tierpark Hellabrunn/Fotografenname“ ausschließlich für redaktionelle Zwecke kostenfrei genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausgeschlossen. Wenn Sie weitere Fragen oder eine individuelle Anfrage mit Interviewwunsch haben, wenden Sie sich bitte an die Presseabteilung.
- Fotografieren und Filmen für redaktionelle Zwecke müssen bei der Presseabteilung angemeldet und genehmigt werden.
- Veröffentlichung auf anderen Websites (inkl. Social Media): Mit Copyrightvermerk „Tierpark Hellabrunn/Fotografenname“ können Fotos / Videos gerne auf anderen Websites veröffentlicht werden. Die Bilder dürfen keinem kommerziellen Zweck unterliegen bzw. verkauft werden. Wenn Sie Fotos, die im Tierpark Hellabrunn entstanden sind, verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Presseabteilung in Verbindung.
- Gewerbliche Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung und mit schriftlicher Genehmigung durch die Münchener Tierpark Hellabrunn AG erlaubt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zur weiteren Absprache vorab an die Presseabteilung.
- Fotografie-Workshops können von externen Anbietern auf unserem Gelände nicht durchgeführt werden. Nicht genehmigte Kurse oder Seminare sind durch unsere Tierparkordnung ausgeschlossen und werden entsprechend geahndet.